AGB | MULI
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Muli Technologies GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Software-as-a-Service Leistungen

 

Stand 01.11.2025

1. Anwendungsbereich


1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) werden von der Muli Technologies GmbH, Liegnitzer Straße 15, D-10999 Berlin, verwendet (im Folgenden „Muli“).


1.2. Muli bietet die Shopware "MULI" (im Folgenden die „Software“) im Rahmen eines Software-as-a-Service Modells an.


1.3. Das Angebot von Muli zur Nutzung der Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (im Folgenden „Kunde“). Der Kunde hat die Pflicht, auf Aufforderung von Muli seine Eigenschaft als Unternehmer nachzuweisen (z.B. mittels Gewerbeschein) und zu erklären, dass er die Produkte nur in seiner Eigenschaft als Unternehmer erwirbt und nutzt.


1.4. Grundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen Muli und dem Kunden sind ausschließlich diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Mit der Registrierung oder Bestellung erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB einverstanden.


2. Vertragsgegenstand, Funktionsbeschreibung, bestimmungsgemäße Nutzung


2.1 Vertragsgegenstand ist die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung der Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet gegen Entgelt (im Folgenden „Service“). Auf die Überlassung der Software auf Zeit findet Mietrecht Anwendung. Teil des Service ist die Zurverfügungstellung von Rechner und Speichermedien, die von Muli oder einem von ihr beauftragten Subunternehmen betrieben werden. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, die stets aktuell auf der Webseite von Muli (die „Webseite“) zu finden ist.


2.2 Muli schuldet nur die Überlassung der sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Funktionen und Eigenschaften der Software. Nicht geschuldet ist eine Anpassung des Service an die Bedürfnisse des Kunden.


2.3 Eine Einweisung des Kunden in die Benutzung der Software ist nicht geschuldet, die Einweisung und Schulungen können jedoch gegen gesonderte Vergütung und Vereinbarung in Anspruch genommen werden.


2.4 Muli behält sich das Recht vor, die Software und den Service zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese (i) dem technischen Fortschritt dienen oder (ii) notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern. Darüber hinaus ist Muli berechtigt, die Software und/oder den Service zu ändern, wenn (i) geltendes Recht solche Änderungen erfordert, (ii) die Änderungen für den Kunden vorteilhaft sind oder (iii) die Änderungen rein technischer oder verfahrenstechnischer Natur sind und keine wesentlichen Auswirkungen auf den Kunden haben. Alle anderen Änderungen unterliegen Ziffer 14 dieser AGB.


3. Zurverfügungstellung der Software, Verfügbarkeit


3.1 Die Software wird auf einer von Muli lizenzierten Serverinfrastruktur gehostet. Muli stellt die Software am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht, zur Nutzung bereit (der „Übergabepunkt“). Der Kunde ist für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die dazu erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzwerkverbindung) verantwortlich.


3.2 Muli führt tägliche Backups der Server durch, um diese im Desaster-Fall wiederherstellen zu können. Hierbei handelt es sich um sog. Instant-Copies auf Blockebene. Auf diese Weise ist es möglich, den Zustand eines Speichersystems auf den Zeitpunkt vorhandener Instant Copys zurückzusetzen. Bei diesem Verfahren kann immer nur der gesamte Systemzustand wiederhergestellt werden, einzelne Dateien können auf diese Weise nicht rekonstruiert werden. Die von Muli durchgeführten Backups dienen folglich nicht der Wiederherstellung einzelner Daten des Kunden. Der Kunde ist im Sinne von Ziffer 7.6 für die regelmäßige Sicherung und Erstellung von Backups seiner individuellen Daten verantwortlich.


3.3 Muli übersendet dem Kunden Zugangsinformationen und Anweisungen, die er für die Nutzung benötigt. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten Dritten zu überlassen.


3.4 Verfügbarkeit der Software (Service Level Agreement – SLA)
Muli gewährleistet eine monatliche durchschnittliche Verfügbarkeit der Software von 99,5 %, gemessen auf Basis eines Kalendermonats und bezogen auf die Bereitstellung am Übergabepunkt (Routerausgang des Rechenzentrums).
Die Verfügbarkeit berechnet sich nach folgender Formel:


Verfügbarkeit [%] = (Gesamtzeit – Ausfallzeit) / Gesamtzeit × 100


Nicht als Ausfallzeiten gelten insbesondere:
•    geplante Wartungsfenster (siehe unten),
•    Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien),
•    Ausfälle durch Dritte (z. B. Internet-Provider, Netzbetreiber),
•    Ausfälle, die auf unsachgemäßen Gebrauch durch den Kunden oder dessen Endgeräte zurückzuführen sind,
•    Zeiten, in denen Muli aufgrund von Sicherheitsrisiken den Zugang vorsorglich eingeschränkt hat.


Geplante Wartungen:
Muli ist berechtigt, geplante Wartungsarbeiten mit einer Vorankündigung von mindestens 24 Stunden durchzuführen. Diese Wartungsfenster dürfen monatlich maximal 5 Stunden betragen und erfolgen außerhalb der regulären Geschäftszeiten (werktags 20:00–06:00 Uhr oder am Wochenende). Solche Wartungsfenster gelten nicht als Ausfallzeit.


Auswirkungen bei Unterschreitung:
Im Fall einer Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit kann der Kunde eine anteilige Gutschrift der monatlichen Vergütung verlangen, sofern die Verfügbarkeit unter 99,5 % liegt und Muli den Ausfall zu vertreten hat. Weitere Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

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4. Nutzungsrechte an Software von Muli


4.1 Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für die Einräumung der Nutzungsrechte an der Software von Muli gegenüber dem Kunden; für die Einräumung von Nutzungsrechten Dritter gilt Ziffer 5.


4.2 Die Zahlung der vereinbarten Vergütung vorausgesetzt, erhält der Kunde von Muli das nicht-ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software während der Dauer des Vertrages in dem zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungsland zu nutzen. Nach Vertragsbeendigung entfallen die Nutzungsrechte automatisch, ohne dass es einer Erklärung von Muli bedarf. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die Gewährleistung nur für das Land, in dem der Kunde seinen Geschäftssitz hat („Lizenz“). Die Lizenz berechtigt den Kunden, die Software zum bestimmungsgemäßen Gebrauch und im vereinbarten Umfang laut aktueller Leistungsbeschreibung zu nutzen. Der Kunde gebraucht die Software bestimmungsgemäß für die internen Belange seines eigenen Unternehmens (nicht jedoch verbundener Unternehmen gemäß § 15 ff. AktG oder Dritte).


4.3 Im Falle der Überschreitung des vereinbarten Lizenzumfangs ist Muli berechtigt, auch rückwirkend eine zusätzliche Vergütung gemäß den Bestimmungen der aktuellen Preisliste und der Leistungsbeschreibung auf Muli’s Webseite zu verlangen. Ist keine Vergütung für Fälle der Überschreitung des im Angebot eingeräumten Lizenzumfangs definiert, so kann Muli eine zusätzliche Vergütung verlangen, welche sich an der Lizenzgebühr gemäß Listenpreis im Verhältnis zum vereinbarten Lizenzumfang bemisst. Darüber hinausgehende Ansprüche von Muli auf Auskunft gegenüber dem Kunden und Schadensersatz bleiben unberührt.


4.4 Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Providers, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.


4.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weiterreichung der Software wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet. Der Kunde darf die Software nicht drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiedergeben, einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung in der Weise, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist (einschließlich Outsourcing, ASP- und SaaS-Betrieb). Soweit nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt (§ 69e UrhG), ist der Kunde nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, disassemblieren oder zurückzuentwickeln. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zugriff auf den Quellcode oder Herausgabe des Quellcodes der Software.


4.6 Muli darf unter den in diesem Abschnitt geregelten Voraussetzungen anonymisierte Analysen erstellen, für die Daten verwendet werden, die sich aus der Nutzung der Applikation durch den Kunden bzw. seine Nutzer ergeben („Analysen“). Die Daten werden für die Analysen anonymisiert, sodass ein Rückschluss auf einzelne natürliche Personen ausgeschlossen ist. Die Analysedaten werden verwendet für die Berechnung der variablen Vergütung, Überprüfung der Sicherheit und Datenintegrität, Produktverbesserungen, Verbesserungen der Produktperformance, Erstellung neuer Produkte, Marketingzwecke und Benchmarking. Die Analysen und der Vorgang der Anonymisierung erfolgen im Einklang mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung.


4.7 Muli ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden, dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung als Referenz hinzuweisen.


5. Nutzungsrechte Dritter (Third Party Software)


5.1 Sofern die Version der Software Komponenten von Dritten enthält, die nicht von Muli unterlizenziert werden, gilt Folgendes:


5.2 Der Umfang der Einräumung der Nutzungsrechte Dritter an den vorgenannten Komponenten zu Gunsten des Kunden richtet sich nach den Lizenzbedingungen der Dritten, die in der Funktionsbeschreibung enthalten sind (Ziffer 2.1) oder dem Kunden mindestens in Textform (z. B. per E-Mail) kommuniziert werden.


5.3 Der Lizenzgeber des Kunden ist insoweit nicht Muli. Muli legt dem Kunden die vorgenannten Lizenzbedingungen des Dritten vor – Muli ist dabei nur Bote des jeweiligen Dritten, nicht aber Vertragspartner des Kunden hinsichtlich der Nutzungsrechte des Dritten. Muli übernimmt damit insbesondere keine Gewährleistung für Rechtsmängel hinsichtlich der Nutzungsrechte des Dritten.


5.4 Die Software kann Open-Source-Software-Komponenten enthalten. Die Nutzung dieser Komponenten unterliegt ausschließlich den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Open-Source-Software-Komponenten, die im Rahmen der Open-Source-Software-Komponenten übermittelt und/oder referenziert werden. Im Falle von Widersprüchen oder entgegenstehenden Vorschriften von Lizenzbestimmungen der Open-Source-Software und den Bestimmungen dieser AGB genießen die Lizenzbestimmungen der Open-Source-Software Vorrang.


6. Supportleistungen


6.1 Der Umfang der Supportleistungen richtet sich nach dem vom Kunden erworbenen Produkt und wird in der Leistungsbeschreibung auf der Webseite von Muli näher beschrieben.


6.2 Muli wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der Software und des Service nach Eingang der jeweiligen Frage im Ticketsystem innerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten von Muli beantworten.


7. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden


7.1 Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Produkte informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen; über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von Muli bzw. durch fachkundige Dritte beraten lassen oder diese selbst ausgeräumt.


7.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.


7.3 Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.


7.4 Der Kunde wird für den Zugriff auf die Nutzung des Service selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung des Service erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.


7.5 Der Kunde wird vor Inanspruchnahme von Muli wegen Mängeln im Rahmen seiner Möglichkeiten sorgfältig prüfen, ob die in Betracht kommenden Ursachen für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seiner eigenen Sphäre liegen. Der Kunde gewährt Muli zur Fehlersuche und -behebung alle ihm zur Verfügung stehenden nützlichen Informationen.


7.6 Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Produkte ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten (z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse).


7.7 Der Kunde trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung der unter den Ziffern 7.1 - 7.6 genannten Pflichten.


7.8 Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (bspw. aus steuerrechtlichen Vorschriften) ausschließlich selbst verantwortlich.


7.9 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt Muli hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.


8. Vergütung


8.1 Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten die im Zeitpunkt der Bestellung auf der Webseite von Muli angegebenen Preise. Die dortigen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.


8.2 Je nach gewähltem Preispaket erfolgt die Abrechnung monatlich oder jährlich.


8.3 Die Vergütung wird dem Kunden per Vorkasse in Rechnung gestellt. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, zahlt der Kunde den in Rechnung gestellten Betrag in Euro und ohne Abzug sofort. Zusätzliche, nicht im Leistungspaket inkludierte Aufträge werden am Ende des Zahlungszyklus gemäß der vereinbarten Preise abgerechnet. Bei einer Überschreitung der inkludierten Aufträge um 100 % während der laufenden Vertragsperiode findet eine Teilabrechnung über die hinterlegte Zahlungsmethode statt.


8.4 Der Kunde kann während der laufenden Vertragsperiode jederzeit in ein höheres Leistungspaket wechseln. Für die jeweilige restliche Laufzeit des aktuellen Zahlungszyklus wird die zusätzliche Gebühr zum Zeitpunkt der Vertragsumstellung fällig.


8.5 Muli ist dazu berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software zu sperren, wenn der Kunde mit einem nicht unwesentlichen Betrag in Zahlungsverzug ist, wobei ein Zahlungsverzug in Höhe einer monatlichen Vergütung als wesentlich angesehen wird. Vor einer Sperrung wird Muli den Kunden rechtzeitig per E-Mail informieren.


9. Mangelgewährleistung


9.1 Definition des Mangels


9.1.1 Als ein Mangel an der Software gelten eine Abweichung der tatsächlichen Funktionen der Software von der vereinbarten Funktionsbeschreibung (Ziffer 2.2) und Rechte Dritter, die der Rechteeinräumung (Ziffer 4) entgegenstehen. Im Übrigen kommt es darauf an, ob sich die Produkte für die vertraglich vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Produkten dieser Art üblich ist und die der Kunde bei Produkten dieser Art erwarten kann.


9.1.2 Kein Mangel liegt bei Fehlern und Problemen vor,
a) soweit der Kunde die Software nicht bestimmungsgemäß (Ziffer 4.2) oder rechtsmissbräuchlich nutzt, oder
b) soweit der Kunde Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Muli über sein Nutzungsrecht hinaus be-/umarbeitet, übersetzt oder anderweitig modifiziert, oder
c) soweit Probleme oder Fehler darauf beruhen, dass Software mit Programmen genutzt wurde, die mit der Software inkompatibel sind.


9.1.3 Für einen Sachmangel übernimmt Muli nur eine Mangelgewährleistung, soweit diese Sachmängel nachgewiesen bzw. reproduzierbar sind („Sachmangel“).


9.1.4 Die Gewähr für die Freiheit der Software von Rechten Dritter gilt nur für das vereinbarte Bestimmungsland. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die Gewährleistung nur für das Land, in dem der Kunde seinen Geschäftssitz hat.


9.2 Mangelbeseitigung durch Muli


9.2.1 Muli entscheidet nach eigener Wahl, ob die Mängelbeseitigung nach Zugang einer Mängelrüge durch Beseitigung des Mangels oder erneute mangelfreie Erbringung des Service erfolgt (insbesondere nach den Ziffern 9.2.2 - 9.2.3).


9.2.2 Für Sachmängel an Software kann Muli nach eigener Wahl dem Kunden einen neuen, mangelfreien Softwarestand zur Nutzung zur Verfügung stellen oder den Mangel beseitigen; als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn Muli dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Der Kunde ist verpflichtet, einen neuen Softwarestand zu akzeptieren, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt.


9.2.3 Bei Rechtsmängeln an der Software kann Muli dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software verschaffen oder an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger Software. Der Kunde muss einen neuen Stand der Software übernehmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht unzumutbar ist. Werden Ansprüche durch Dritte geltend gemacht, gilt darüber hinaus Ziffer 9.3.


9.2.4 Muli ist berechtigt, die Mangelbeseitigung davon abhängig zu machen, dass der Kunde zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung bezahlt hat.


9.2.5 Schlägt die Mangelbeseitigung endgültig nach Ablauf einer vom Kunden zu setzenden angemessenen Nachfrist fehl, und ist die Nutzung der Software für den Kunden vollständig oder wesentlich eingeschränkt, kann der Kunde das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Das Recht der Minderung ist auf die auf den mangelhaften Leistungsteil entfallende Vergütung beschränkt. Eine Fristsetzung zur Mangelbeseitigung ist entbehrlich, wenn sie für den Kunden unzumutbar ist oder Muli die Mangelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert. Muli leistet Ersatz für Schaden und vergebliche Aufwendungen ausschließlich innerhalb des in Ziffer 10 festgelegten Umfangs.


9.2.6 Die Anwendung von § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist ausgeschlossen.


9.3 Sonderregelungen für Rechtsmängel bzw. behauptete Ansprüche Dritter


9.3.1 Behaupten Dritte Ansprüche (insbesondere Schutzrechtsverletzungen), die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse an den Produkten wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde Muli unverzüglich, schriftlich und umfassend darüber.


9.3.2 Stellt der Kunde die Nutzung der Software aus Gründen der Schadensminderung oder aus sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf unverzüglich hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis der behaupteten Ansprüche verbunden ist.


9.3.3 Der Kunde ermächtigt Muli hiermit, Klagen gegen die vorgenannten Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Wird der Kunde verklagt, stimmt er sich mit Muli ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit Zustimmung von Muli vor.


10. Haftung von Muli für Schäden des Kunden


10.1 In folgenden Fällen haftet Muli für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in unbeschränkter Höhe:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
c) bei Personenschäden,
d) bei Garantien,
e) bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.


10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Muli nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.


10.3 Die Haftung nach Ziffer 10.2 ist beschränkt auf 100.000 EUR pro Schadensfall, insgesamt auf (i) 250.000 EUR oder (ii) die Höhe der vom Kunden gezahlten Vergütung für ein Vertragsjahr – je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.


10.4 Für höhere Gewalt (z. B. Streiks, Pandemien, Naturkatastrophen) und einfache Fahrlässigkeit bei nicht-wesentlichen Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen. Eine verschuldensunabhängige Haftung (§ 536a Abs. 1 BGB) wird ausgeschlossen.


10.5 Muli kann sich auf Mitverschulden des Kunden berufen, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus Ziffer 7.


11. Keine Mangelbeseitigung und eingeschränkte Haftung bei unentgeltlicher Leistung


11.1 Soweit Muli Softwarekomponenten unentgeltlich, insbesondere als Testversion (z. B. Beta), zur Verfügung stellt, handelt es sich um freiwillige, unverbindliche Leistungen. Ein Anspruch auf Bereitstellung, Mängelbeseitigung oder Support besteht nicht.


11.2 Schadensersatz ist bei solchen Leistungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bzw. bei arglistigem Verschweigen möglich.


12. Geheimhaltung und Datenschutz


12.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher vertraulicher Informationen.


12.2 Ausnahmen gelten nur bei gesetzlichen Offenlegungspflichten, öffentlich bekannten oder unabhängig entwickelten Informationen.


12.3 Der Kunde ist für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich und stellt Muli im Falle von Verstößen frei.


12.4 Die Parteien schließen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser wird dem Kunden bei Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt. Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag zur Auftragsverarbeitung wird Bestandteil dieser AGB.


12.5 Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten innerhalb von 14 Tagen exportieren.

​

13. Vertragslaufzeit und Kündigung


13.1 Der Vertrag beginnt mit Annahme des Angebots durch den Kunden.


13.2 Monatliche Verträge verlängern sich automatisch um einen Monat, wenn nicht 30 Tage vor Ablauf gekündigt wird.

Jahresverträge verlängern sich um 1 Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.


13.3 Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


13.4 Nach Vertragsbeendigung enden die Nutzungsrechte sofort. Der Kunde darf die Software dann nicht weiter nutzen.


13.5 Kündigungen sind schriftlich, per E-Mail oder – falls verfügbar – über die Plattform möglich.


14. Änderungen der AGB und Preisanpassungen


14.1 Muli kann diese AGB mit Ankündigung ändern. Widerspricht der Kunde nicht binnen 2 Wochen, gelten sie als akzeptiert.


14.2 Preisänderungen sind einmal jährlich mit 1 Monat Vorlauf und maximal 5 % Erhöhung zulässig.


14.3 Im Falle einer Erhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit Wirkung zum Änderungszeitpunkt zu kündigen.


14.4 Widerspricht der Kunde, kann Muli den Vertrag mit Frist kündigen.


14.5 Muli darf Funktionalitäten ändern, wenn dies zumutbar ist. Bei wesentlichen Änderungen erfolgt eine Ankündigung mit Widerspruchsrecht. Bei Widerspruch kann Muli kündigen.


15. Schlussbestimmungen


15.1 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


15.2 Die Abtretung von Ansprüchen ist nur mit Zustimmung von Muli zulässig.


15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


15.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.


15.5 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


15.6 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt die gesetzlich zulässige Regelung.
 

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